Liebe Sportler und Besucher des Bernauer Silvesterlaufs,
alljährlich lädt die Bernauer Stadtverwaltung zum Silvesterlauf in den Bernauer Stadtpark ein. Das ist ein schöner sportlicher Jahresausklang, an dem regelmäßig rund 200 Sportler teilnehmen. Neben Pfannkuchen und wärmendem Tee bereitet die Stadtverwaltung für die Teilnehmer jedes Jahr auch liebevoll Glühwein vor und schenkt diesen nach dem Lauf an die Sportler und Besucher aus.
Allerdings ist das Trinken des Glühweines nach der derzeit geltenden Stadtordnung im Stadtpark ausdrücklich verboten. Der Alkoholkonsum im Stadtpark ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung ist nach § 4 (2) der Stadtordnung mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € zu belegen. Wer sich zum Trinken des behördlich gefertigten Glühweines nicht erst aus dem Stadtpark heraus, hinter die Stadtmauer begeben will, sollte jetzt dringend einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 der Stadtordnung stellen. Wir haben Ihnen nachfolgend und auf unserer Internetseite ein Antragsformular bereitgestellt.
Einen gelungenen Start in das neue Jahr wünscht
Ihre Kanzlei Schmidt – Bernau bei Berlin
Muster-Antrag
An die Stadt Bernau bei Berlin
-Ordnungsangelegenheiten-
Zepernicker Chaussee 45
16321 Bernau
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 der Stadtordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich, als Besucher des Silvesterlaufs 2018, einen Antrag auf Ausnahme gemäß § 3 „Stadtordnung über das Verbot des Alkoholgenusses auf Kinderspielplätzen und in Parks der Stadt Bernau bei Berlin (Stadtordnung)“.
Dieser bezieht sich auf mein Vorhaben, im Anschluss an den Silvesterlauf 2018 alkoholische Getränke, wie den von der Stadtverwaltung zubereiteten Glühwein, zu konsumieren (vgl. § 2 Abs. 1 Stadtverordnung).
Mit freundlichen Grüßen